Hinweise zum Schuljahr 2024/2025

1. Ferientermine für das Schuljahr 2024/25:
Herbstferien: 30.09.2024 – 11.10.2024

Osterferien: 07.04.2025 – 19.04.2025
Weihnachtsferien: 23.12.2024 – 03.01.2025

schulfreier Tag: 30.05.2025 (Schule + Hort geschlossen)
Winterferien: 03.02.2025 – 07.02.2025

Sommerferien: 30.06.2025 – 08.08.2025
variable Ferientage: - 01.11.2024 (Schule + Hort geschlossen) und 02.05.2025
Hortschließzeit: 24.12.2024 - 31.12.2024 und 30.06.2025 - 18.07.2025
Lehrersprechstunde: 11.11.2024 und 17.03.2025 jeweils 16:00 – 17:00 Uhr


2. Unterrichts- und Pausenzeiten:
Ihr Kind hat die Möglichkeit, den Klassenraum 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten, um sich in Ruhe vorzubereiten. Ab 07:40 Uhr ist die Fürsorge- und Aufsichtspflicht gewährleistet.
Kinder, die den Frühhort besuchen, werden bis 07:30 Uhr in das Schulgebäude gelassen.


1. + 2. Stunde (1. Block)
8:00 – 9:40 Uhr (inkl. Frühstück)
Hofpause: 9:40 – 10:00 Uhr
3. Stunde
10:00 – 10:45 Uhr
4. Stunde
10:50 – 11:35 Uhr
Hofpause: 11:35 – 11:55 Uhr
5. Stunde
11:55 – 12:40 Uhr
6. Stunde
12:45 – 13:30 Uhr


3. Aufenthalt im Schulhaus:
Während der gesamten Schul- und Hortzeit bitten wir, das selbstständige Betreten des Schulgeländes und – gebäudes durch Eltern und andere nicht angemeldete Personen zu unterlassen. Es gilt eine allgemeine Betretungseinschränkung.
Aus Sicherheitsgründen und zur Verhinderung von Wärmeverlust in den kälteren Jahreszeiten halten wir die Außentüren
geschlossen. Im Ausnahmefall (Anfragen, Problemklärung u. Ä.) bitte telefonisch oder schriftlich einen Termin vereinbaren.

 

4. Hort:
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind nur mit schriftlicher Erlaubnis im Hausaufgabenheft den Hort alleine verlassen darf.


5. Entschuldigung:
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht bzw. an anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzuneh-men, so ist die Schule bis 7:45 Uhr von den Eltern zu verständigen. Spätestens beim Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Für die Abmeldung des Essens beim Essenanbieter sind die Eltern selbst verantwortlich.

 

6. Ansteckende Krankheiten:
Beachten Sie bitte, dass bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Röteln, Masern, Scharlach, ...) und bei Läusen Ihrerseits sofortige Meldepflicht besteht! Insbesondere bei Läusebefall weisen wir darauf hin, dass ein Wiederbesuch der Schule erst nach einer von zwei durchgeführten Behandlungen und schriftlicher Bestätigung der Eltern erfolgen kann.


7. Hinweise für den Sportunterricht:

- feste Sportschuhe mit heller, abriebfester Sohle
- Sporthose und Sporthemd
- Trainingsanzug
Die Schüler haben im Sportunterricht keine Gegenstände zu tragen, die zu Verletzungen führen können.
Dazu gehören: Uhren, Schlüssel, Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker usw.
Lange, offen getragene Haare müssen mit einem Haarband zusammengehalten werden.

 

8. Befreiung vom Sportunterricht an unserer Schule:
Eine vollständige oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen kann bis zur Dauer von 4 Wochen durch ein formloses Attest des behandelnden Arztes erfolgen. Erfordert eine Erkrankung eine Befreiung vom Sportunterricht weit über diese 4 Wochen hinaus, so ist ein Attest vom Facharzt vorzulegen. Eine Sportbefreiung ist nicht einer Befreiung vom Unterricht gleichzusetzen!


9. Smartphones, Smartwatches u.Ä.:
Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 19.08.2024 gilt ein generelles Verbot der Nutzung von Smartphones und Smartwatches durch Grundschüler während der Unterrichts- und Hortzeiten.
Entsprechende Geräte müssen ausgeschaltet im Schulranzen verbleiben.


Herbstcrosslauf


Bibliothek


Ämtersprechzeiten Schülerbeförderung

Sehr geehrte Eltern und liebe Schüler,
aufgrund der Vielzahl an Anfragen und erhöhtem Aufkommen von Anträgen für die
Schülerbeförderung, bitten wir darum, dass Sie sich bei telefonischen Fragen/Anliegen an
die Erreichbarkeit während der Ämtersprechzeiten halten.
Somit können wir den Montag und Mittwoch effektiv für die Abarbeitung Ihrer
Anträge/Anfragen nutzen.
Erreichbarkeit während der Ämtersprechzeiten
Die 9-12 Uhr 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Selbstverständlich können Sie uns auch durchgehend per Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
N. Otto
Sachbearbeiterin Schülerbeförderung
Schulverwaltung
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Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Schulverwaltungsamt
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-378
Fax: 03671 823-863
Email: schuelerbefoerderung@kreis-slf.de